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   VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20   

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VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20 (https://dejure.org/2021,58390)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15.12.2021 - 5 K 752/20 (https://dejure.org/2021,58390)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 5 K 752/20 (https://dejure.org/2021,58390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 20 Abs 1 S 1 BImSchG, §§ 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 28 Abs 1 VwVfG SL, § 37 Abs 1 VwVfG SL, § 20 Abs 1 S 1 BImSchG
    Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage zum Schutze des Rotmilans.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2020 - 5 L 472/20

    Anforderungen an die Feststellung der Feuerwehrdienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    Am 27.04.2020 hat die Klägerin bei Gericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs sowie den Erlass eines Hängebeschlusses beantragt (5 L 472/20).

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde mit Beschluss der Kammer vom 07.05.2020 - 5 L 472/20 - zurückgewiesen.

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 5 L 472/20 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde.

    Auch aus der weiteren Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung, die Aktenbestandteil des Verfahrens 5 L 472/20 ist, [Vgl. Bl. 280 der Gerichtsakte 5 L 472/20; Berichte der Saarbrücker Zeitung vom 04.05.2020, Seite B2, und vom 05.05.2020, Seite B3.] kann eine Stigmatisierung der Klägerin in der Öffentlichkeit nicht abgeleitet werden.

    In dieser Zeit konnte bereits keine Entscheidung des OVG des Saarlandes über die Beschwerde der Klägerin gegen den Eilbeschluss der Kammer im Verfahren 5 L 472/20 in der Sache ergehen.

    Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Untersagungsverfügung ist - wie die Kammer bereits im Beschluss vom 07.05.2020 im Verfahren 5 L 472/20 ausgeführt hat - § 20 Abs. 1 Satz 1 BImSchG.

    Die Ausführungen der Klägerin im hiesigen Klageverfahren führen zu keiner anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage als im Eilverfahren 5 L 472/20.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Beklagten im Schriftsatz vom 05.05.2020 verwiesen, Bl. 247 ff. d. Gerichtsakte 5 L 472/20.

    Soweit die Kammer im Eilverfahren 5 L 472/20 bei summarischer Prüfung noch ausgeführt hat, ohne Ortstermin könne eine entsprechende Feststellung zum Rotmilan-Horst nicht getroffen werden, so ist die Kammer im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu der Ansicht gelangt, dass die Durchführung eines Ortstermins nicht erforderlich bzw. für die Entscheidung über den Rechtsstreit nötig ist, weil sich daraus keine entscheidungsrelevanten Erkenntnisse ergeben würden.

    Auch soweit die Genehmigung eine nächtliche Abschaltverpflichtung zum Schutz der Fledermäuse vorsieht, so hat der Beklagte bereits im Eilverfahren 5 L 472/20 zutreffend ausgeführt, dass seinerzeit noch keine nächtliche Abschaltverpflichtung bestanden habe und insoweit auch davon auszugehen gewesen sei, dass sich im Laufe der nächsten Wochen ein ausreichender Bewuchs herstelle.

    Dies wurde auch durch die übersandte Fotodokumentation des Beklagten im Verfahren 5 L 472/20 belegt.

    [Bl. 284, 285 der Gerichtsakte 5 L 472/20.].

    Der Beklagte, der bezüglich der Wirksamkeit der alternativen Maßnahmen naturschutzfachliche Expertise besitzt, hat in seiner erneuten Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung vom 05.05.2020 sowie seinem Schriftsatz vom 07.05.2020 im Verfahren 5 L 472/20 ausführlich dargelegt, dass die vorgeschlagenen (und zum Teil schon vor Ort umgesetzten) Alternativen zur teilweisen Betriebsuntersagung.

    Wie die Kammer bereits im Beschluss vom 07.05.2020 im Verfahren 5 L 472/20 ausgeführt hat, bestehen gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Ziffer I.4 der angegriffenen Verfügung vom 17.04.2020 keine Bedenken.

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    [Vgl. BVerwG, Urteile vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, juris, vom 28.02.1961 - 1 C 54.57 -, BVerwGE 12, 87, 90, vom 09.02.1967 - 1 C 49.64 -, BVerwGE 26, 161, 165, vom 01.07.1975 - 1 C 35.70 -, BVerwGE 49, 36, 39, und vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226, 227, Beschluss vom 26.04.1993 - 4 B 31.93 -, NVwZ 1994, 282: § 113 Abs. 1 Satz 2 oder § 43 VwGO.].

    [VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, juris.].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 8 B 1476/08

    Voraussetzungen für das Auftreten einer Person oder einer Personenmehrheit als

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    [Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27.11.2008 - 8 B 1476/08 -, juris.] Betreiber in diesem Sinne kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung sein.

    [Vgl. Jarass, BImSchG, § 3 Rn. 81, 83, 84 sowie § 4 Rn. 18a, 21a; Böhm, BImSchG, § 4 Rn. 61ff.; Hansmann, § 1 der 4. BImSchV, Rn. 26; Landmann/Rohmer, UmweltR, § 5 BImSchG, Rn. 28, 30; Friedrich, NVwZ 2002, 1174ff.; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 27.11.2008 - 8 B 1476/08 -, juris.].

  • BVerwG, 25.06.2019 - 6 B 154.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    [BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris, Beschlüsse vom 04.12.2018 - 6 B 56.18 -, sowie vom 25.06.2019 - 6 B 154.18 u.a. -, jew. juris.] Eine solche Stigmatisierung der Klägerin lässt sich hier nicht feststellen, insbesondere nicht bezüglich der Berichterstattung in der Bildzeitung.

    [BVerwG, Beschlüsse vom 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris, und vom 25.06.2019 - 6 B 154.18 u.a. -, juris, Urteil vom 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris: Verfassungsrecht gebietet nur dann, eine drohende Rechtsschutzlücke zu schließen, wenn es sich bei der angegriffenen Maßnahme um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.12.1998 -1 BvR 831/89 -, vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, und vom 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, jew. juris.].

  • BVerwG, 04.12.2018 - 6 B 56.18

    Beiladung; Bereitstellen von Teilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    [St. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29.03.2017 - 6 C 1.16 -, juris, Beschluss vom 04.12.2018 - 6 B 56.18 -, juris.] Es muss im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen.

    [BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris, Beschlüsse vom 04.12.2018 - 6 B 56.18 -, sowie vom 25.06.2019 - 6 B 154.18 u.a. -, jew. juris.] Eine solche Stigmatisierung der Klägerin lässt sich hier nicht feststellen, insbesondere nicht bezüglich der Berichterstattung in der Bildzeitung.

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    Soweit die Klägerin weiterhin unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1983 [BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 7 C 68/82 -, juris.] einwendet, § 20 Abs. 1 Satz 1 BImSchG sei nur als Ermächtigungsgrundlage einschlägig, wenn ein Verstoß gegen eine materielle Auflage vorliege, die die Art der Errichtung oder der Betriebsweise der Anlage regele, und die Auflage der Sicherung der Pflichten des Betreibers aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz selbst diene, greift dieser Einwand nicht durch.

    Auch aus Gründen der Rechtssicherheit ist deshalb eine Auslegung geboten, die allein darauf abstellt, ob es sich um eine Auflage zu einer Genehmigung nach §§ 4, 6, 16 BImSchG oder zu einer nach § 67 Abs. 1, 7 S. 1 oder 9 8.1 gleichgestellten Genehmigung handelt (ebenso Peschau in Feldhaus BImSchR § 20 BImSchG Rn. 30; Jarass § 20 Rn. 10; Prall in GK-BImSchG § 20 Rn. 13; Schmatz/Nöthlichs Immissionsschutzrecht § 20 BImSchG Anm. 1 Abs. 2; Ule/Laubinger/Repkewitz § 20 Rn. C 11; a.A. BVerwG DVBl. 1984, 474 (475) = GewA 1984, 138 = NVwZ 1984, 305 = UPR 1984, 103: "... diese Vorschrift bezieht sich nämlich nur auf solche Auflagen, die gemäß § 12 Abs. 1 oder § 17 Abs. 1 BImSchG zur Erfüllung der Pflichten ergangen sind, welche sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergeben.".

  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    c) Ferner begründen auch die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin kein derartiges öffentliches Interesse, [Vgl. VG Cottbus, Urteil vom 07.03.2013 - 4 K 6/10 -, juris.] dass der Schutz einzelner Individuen des Rotmilans vorliegend zurücktreten muss und zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des Beklagten führt.

    [Vgl. u.a. VG Cottbus, Urteil vom 07.03.2013 - 4 K 6/10 -, juris; VG Halle, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 34/10 -, juris; vgl. auch VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18 -, juris.].

  • VG Arnsberg, 19.07.2018 - 4 L 1089/18
    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung vom VG Arnsberg vom 19.07.2018 - 4 L 1089/18 -, juris.

    [Monika Agatz, Windenergie-Handbuch 2019, S. 268.] Ferner folgt auch aus dem Beschluss des VG Arnsberg vom 19.07.2018 - 4 L 1089/18 -, juris, dass aus § 20 Abs. 1 Satz 1 BImSchG die Durchsetzung naturschutzrechtlicher Auflagen, die den Anlagenbetrieb betreffen - wie im dortigen Fall Bewirtschaftungsvorgaben zu Flurstücken zum Schutze des Rotmilans - verlangt werden kann.

  • VG Gießen, 22.01.2020 - 1 K 6019/18

    Keine Windenergieanlagen in Butzbach

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    Soweit der Beklagte auf eine Entscheidung des VG Gießen vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18 - hinweise, sei diese nicht zitierfähig, da sie noch nicht rechtskräftig sei.

    [Vgl. u.a. VG Cottbus, Urteil vom 07.03.2013 - 4 K 6/10 -, juris; VG Halle, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 34/10 -, juris; vgl. auch VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18 -, juris.].

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
    Der Windenergie komme - so das VG Wiesbaden (Urteil vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI) - mit Abstand das höchste Potenzial für die Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien zu.

    Soweit die Klägerin auf ein Urteil des VG Wiesbaden vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI -, juris, abstellt, in der das Gericht davon ausgegangen ist, das Windenergieanlagen als kritische Infrastrukturmaßnahmen den Ausnahmetatbestand der "öffentlichen Sicherheit" des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG (bzw. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a 1. Spiegelstrich RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) und Art. 16 Abs. 1 Buchst. c RL 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) erfüllen können, konnte der Beklagte die Ausführungen in dieser Entscheidung nicht bei den Ermessenserwägungen in der Verfügung vom 17.04.2020 berücksichtigen.

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10

    Nebenbestimmung zur Abschaltung der Windkraftanlagen zum Fledermausschutz

  • VG Oldenburg, 07.07.2011 - 5 B 1433/11

    Nachträgliche zeitweise Betriebseinschränkung einer Windkraftanlage zum Schutz

  • VG Saarlouis, 24.11.2016 - 5 L 2382/16

    Immissionsschutzrechtliche Untersagung der Annahme, Zwischenlagerung und

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

  • VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16

    Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

  • VG Ansbach, 17.06.2010 - AN 5 K 10.00442

    Anordnung der Anbringung von Nisthilfen für Mehlschwalben, Bedarf der

  • OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 54/22

    Durchsetzung von artenschutzrechtlichen Auflagen zum Betrieb von Windkraftanlagen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Dezember 2021 - 5 K 752/20 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.12.2021 - 5 K 752/20 - festzustellen, dass der Bescheid des Beklagten vom 17.4.2020 rechtswidrig war und sie in ihren Rechten verletzt hat.

    Die vom Verwaltungsgericht nach § 124a Abs. 1 Satz 1 VwGO zugelassene und hinsichtlich ihrer Zulässigkeit auch ansonsten keinen Bedenken unterliegende Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.12.2021 - 5 K 752/20 - ist unbegründet.

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